Wohl fast alle, die eine Website betreiben, haben seit letztem Jahr auf irgendeine Weise von der Abmahnwelle in Bezug auf Google Fonts erfahren. Diese Welle ist zwar mittlerweile ausgebremst worden, dennoch besteht weiterhin die Gefahr, abgemahnt zu werden, wenn auf der eigenen Website Google Fonts über Google eingebunden werden. Denn das verstößt gegen die DSGVO. Abhilfe schafft das Speichern der Google-Schriften auf dem eigenen Webspace und die ausschließliche Verwendung dieser lokal gespeicherten Schriften.

Die Gefahr dieser dynamisch direkt von Google eingebundenen Google Fonts lauert in Plugins und Themes – und leider auch in einigen Standard-Themes von WordPress, das sind die Themes, die bei einer WordPress-Installation automatisch installiert werden.

Betroffen hiervon sind allerdings nur diese älteren WordPress-Standard-Themes: Twenty Twelve, Twenty Thirteen, Twenty Fourteen, Twenty Fifteen, Twenty Sixteen und Twenty Seventeen. Wer eins dieser Themes installiert UND aktiviert hat, betreibt (ohne entsprechende Gegenmaßnahmen) eine Website, die nicht DSGVO-konform ist. Noch! Denn eine Lösung dafür seitens WordPress ist in greifbarer Nähe.

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